Unsere Leistungen: Umfangreich und doch flexibel

Ein Verwaltungsobjekt im Interesse des Eigentümers mit dem Ziel des bestmöglichen Ertrags und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten, ist die Pflicht eines jeden Gebäudeverwalters. Wir möchten darüber hinaus mit der langfristigen Werterhaltung Ihres Objekts zur Sicherung Ihres Vermögens beitragen.


Mit Einfühlungsvermögen, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen kümmern wir uns um die kaufmännischen und technischen Aufgaben wie Abrechnungen, Instandsetzungen und Versicherungsfälle, um die Schreibarbeiten wie Preisanfragen und Protokolle, um die zwischenmenschlichen Belange wie die Auswahl geeigneter Mieter oder die Eigentümerversammlung sowie um die behördlichen Aspekte, beispielsweise die Einhaltung von Rechtsvorschriften und den Abschluss notwendiger Versicherungen.


Setzen Sie auf einen erfahrenen, fachkundigen und verantwortungsbewussten Partner, wenn es um die professionelle und individuelle Verwaltung Ihres Eigentums geht. Vertrauen Sie auf die Westermann Hausverwaltung.

Unsere Leistungsschwerpunkte

                          

 WEG-Verwaltung

 Wir sorgen für die optimale Betreuung Ihrer

 Eigentümergemeinschaft:

 Als Treuhänder nehmen wir Ihre Interessen gemäß der

 Richtlinien des Wohnungseigentumsgesetzes wahr.

 

Unser Leistungsspektrum im Einzelnen:

 

        Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnung und des Wirtschaftsplans

        Einberufung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung

        Protokollierung von Beschlüssen der WEG-Versammlung inklusive Anlage einer

      elektronischen Beschlusssammlung

       Zeitnahe Durchführung der Beschlüsse

        Versand der Protokolle an die Wohnungseigentümer

        Separate Verwaltung des Verwaltungsvermögens der Eigentümergemeinschaft

      und Aufbewahrung sämtlicher Unterlagen der Gemeinschaft.

        Regelmäßige Objektbegehung, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von technischen Fachleuten

        Einsatz von Hilfskräften zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (Hausmeister,

      Reinigungskräfte, Handwerker etc.)

        Vergabe von Aufträgen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

        Verwaltung der notwendigen Sach- und Haftpflichtversicherungen

        Abwicklung von Versicherungsschäden

        Verwaltung sonstiger Verträge der Wohnungseigentümergemeinschaft, zum Beispiel Wartung

      Heizung, Wartung, Aufzug, Energieversorgung, Energieabrechnung etc.

        Beschaffung notwendiger Materialen zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung wie Heizöl,

      Reinigungsmittel, Gerätschaften für die Außenanlagen

        Übersichtliche und kaufmännischen Regeln entsprechende Buchführung

        Terminüberwachung von Angeboten, Auftragsausführungen, Schlussrechnungen und

      Abmahnungen von Leistungsrückständen

        Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gemeinschaft nach Außen und gegenüber

      einzelnen Eigentümern unter Einbezug von Rechtsbeistand

        Zustimmungserklärung bei Veräußerung des Wohnungseigentum soweit dies die

      Teilungserklärung vorsieht

        Anmahnung von rückständigen Hausgeldzahlungen

        Einberufung und Abhaltung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen

                   Erfüllung behördlicher Auflagen und Genehmigungsanforderungen aller Art

        Vorbereitung und Durchführung von Mahn- und Klageverfahren unter Einbezug von

      Rechtsbeistand

        Vorbereitung, Planung und Durchführung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen

      des Gemeinschaftseigentums unter Zuhilfenahme von Fachkräften

 

 

 

 

 

Mietobjektverwaltung

Wir entlasten Eigentümer von Ihren Aufgaben und Pflichten als Vermieter. Das Ausmaß der Aufgabenübertragung richtet sich dabei stets nach den Wünschen des Eigentümers.

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Außerdem bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen individuell an:

 

 

          Erstellung von Betriebskostenabrechnungen auf Grundlage der 

          Hausgeldabrechnung bei vermieteten Eigentumswohnungen

 

          Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für kleine Mietobjekte,

          bei denen keine ganzjährige Verwalterbetreuung notwendig ist oder

          vom Hauseigentümer gewünscht wird 

 

          Die Fremverwaltung bezieht sich auf die Vermietungen von Wohnungen

          außerhalb des Verwaltungsbestandes